Als Tippgeber bares Geld verdienen

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie veräußern möchte? Empfehlen Sie uns weiter – und profi­tieren Sie von einer attrak­tiven Tippge­ber­pro­vision!

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Tippgeber: So funktioniert‘s!

Sie haben gehört, dass ein Haus, eine Wohnung oder ein Grund­stück seinen Besitzer wechseln soll? Oder Sie kennen persönlich jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte und dabei Unter­stützung von einem profes­sio­nellen Makler benötigt? Empfehlen Sie uns weiter! Als Danke­schön für Ihre Empfehlung erhalten Sie von uns eine attraktive Tippge­ber­pro­vision – auch Empfeh­lungs­pro­vision genannt.

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Wer kann Tippgeber werden?

Jede und jeder kann uns einen Tipp zukommen lassen – ganz egal ob laufend oder einmalig. Es sind keine spezi­ellen Kennt­nisse oder Quali­fi­ka­tionen erfor­derlich. Typische Tippgeber sind:

• Freunde oder Bekannte von Eigen­tümern
• Nachbarn oder aufmerksame Spazier­gänger
• Handwerker, Archi­tekten, Gewer­be­trei­bende
• Banker oder Versi­che­rungs­be­rater
• Alle, die von einer Verkaufs­ab­sicht erfahren

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Wann habe ich Anspruch auf die Tippge­ber­pro­vision?

Voraus­setzung für eine Empfeh­lungs­pro­vision ist, dass die Immobilie noch nicht privat oder durch andere Makler öffentlich beworben wurde. Voraus­setzung ist weiters, dass uns die Immobilie bzw. die Verkaufs­ab­sicht des Eigen­tümers noch nicht bekannt ist. Wichtig ist, dass Sie sich als Tippgeber bei uns melden, bevor der Objek­tei­gen­tümer dies macht, da sonst kein Anspruch auf eine Tippge­ber­pro­vision besteht.

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Welche Immobilien kann ich empfehlen?

Sie können uns jede Immobilie empfehlen, die bereits zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Typische Immobilien sind:

• Häuser, Wohnungen und Grund­stücke
• Luxus­im­mo­bilien und Chalets
• Gewer­be­im­mo­bilien
• Hotels und Gastro­no­mie­be­triebe
• Zinshäuser

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Wie hoch ist die Tippge­ber­pro­vision?

Die Höhe der Tippge­ber­pro­vision variiert je nach Region und Art der Immobilie. Diese Empfeh­lungs­pro­vision liegt im Bereich von 5 bis 15 %, kann aber auch als Pauschal­betrag vereinbart werden. Für besonders hochpreisige Immobilien oder wertvolle Kontakte wird die Tippge­ber­pro­vision indivi­duell ausge­handelt. Verkaufen wir durch Ihre Empfehlung beispiels­weise eine Immobilie um € 500.000,—, erhalten Sie rund € 2.000— an Tippge­ber­pro­vision.

Wie erkenne ich eine zum Verkauf stehende Immobilie?

Als Nachbar oder aufmerk­samer Spazier­gänger könnten Ihnen zahlreiche Hinweise auffallen, die für einen baldigen Verkauf sprechen:

• eine leerste­hende oder unbewohnte Immobilie
• ein voller oder selten geleerter Brief­kasten
• ein ungepflegter Garten bzw. Außen­be­reich
• Laub oder ungeräumter Schnee in der Einfahrt
• verwit­terte Eingangstore, Zäune etc

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Häufige Fragen

Zunächst überprüfen wir, ob die von Ihnen empfohlene Immobilie bereits veröf­fent­licht wurde oder uns bereits bekannt ist.  Sie erhalten von uns eine schrift­liche Bestä­tigung für den Fall, dass Sie uns diesen Tipp als Erster übermittelt haben. Als nächsten Schritt kontak­tieren wir den Eigen­tümer, ohne Sie dabei als Tippgeber zu nennen – außer Sie wünschen es. Kommt ein Vermitt­lungs­auftrag zustande und wir verkaufen die Immobilie erfolg­reich, so erhalten Sie die Tippge­ber­pro­vision in bar oder per Überweisung.

Nein, es entstehen für Sie weder weitere Verpflich­tungen noch Haftungs­ri­siken, Sie sind nicht in den Verkaufs­prozess einge­bunden – außer Sie möchten es. Diskretion ist uns äußerst wichtig: Wir erwähnen Sie als Tippgeber gegenüber den Verkäufern nur, wenn Sie dies wünschen.

Als Tippgeber stehen Sie in keinem festen Auftrags­ver­hältnis mit uns. Sie können uns jederzeit kontak­tieren, sobald Sie von einer Verkaufs­ge­le­genheit erfahren. Egal ob Sie berufs­tätig oder nicht berufs­tätig, angestellt oder selbst­ständig sind: Ein Anruf oder eine kurze Nachricht an uns genügt. Wir überprüfen Ihre Empfehlung sofort und verein­baren die Prämie schriftlich mit Ihnen.

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