Als Tippgeber bares Geld verdienen
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie veräußern möchte? Empfehlen Sie uns weiter – und profitieren Sie von einer attraktiven Tippgeberprovision!

Tippgeber: So funktioniert‘s!
Sie haben gehört, dass ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück seinen Besitzer wechseln soll? Oder Sie kennen persönlich jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte und dabei Unterstützung von einem professionellen Makler benötigt? Empfehlen Sie uns weiter! Als Dankeschön für Ihre Empfehlung erhalten Sie von uns eine attraktive Tippgeberprovision – auch Empfehlungsprovision genannt.

Wer kann Tippgeber werden?
Jede und jeder kann uns einen Tipp zukommen lassen – ganz egal ob laufend oder einmalig. Es sind keine speziellen Kenntnisse oder Qualifikationen erforderlich. Typische Tippgeber sind:
• Freunde oder Bekannte von Eigentümern
• Nachbarn oder aufmerksame Spaziergänger
• Handwerker, Architekten, Gewerbetreibende
• Banker oder Versicherungsberater
• Alle, die von einer Verkaufsabsicht erfahren

Wann habe ich Anspruch auf die Tippgeberprovision?
Voraussetzung für eine Empfehlungsprovision ist, dass die Immobilie noch nicht privat oder durch andere Makler öffentlich beworben wurde. Voraussetzung ist weiters, dass uns die Immobilie bzw. die Verkaufsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt ist. Wichtig ist, dass Sie sich als Tippgeber bei uns melden, bevor der Objekteigentümer dies macht, da sonst kein Anspruch auf eine Tippgeberprovision besteht.

Welche Immobilien kann ich empfehlen?
Sie können uns jede Immobilie empfehlen, die bereits zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Typische Immobilien sind:
• Häuser, Wohnungen und Grundstücke
• Luxusimmobilien und Chalets
• Gewerbeimmobilien
• Hotels und Gastronomiebetriebe
• Zinshäuser

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?
Die Höhe der Tippgeberprovision variiert je nach Region und Art der Immobilie. Diese Empfehlungsprovision liegt im Bereich von 5 bis 15 %, kann aber auch als Pauschalbetrag vereinbart werden. Für besonders hochpreisige Immobilien oder wertvolle Kontakte wird die Tippgeberprovision individuell ausgehandelt. Verkaufen wir durch Ihre Empfehlung beispielsweise eine Immobilie um € 500.000,—, erhalten Sie rund € 2.000— an Tippgeberprovision.

Wie erkenne ich eine zum Verkauf stehende Immobilie?
Als Nachbar oder aufmerksamer Spaziergänger könnten Ihnen zahlreiche Hinweise auffallen, die für einen baldigen Verkauf sprechen:
• eine leerstehende oder unbewohnte Immobilie
• ein voller oder selten geleerter Briefkasten
• ein ungepflegter Garten bzw. Außenbereich
• Laub oder ungeräumter Schnee in der Einfahrt
• verwitterte Eingangstore, Zäune etc
Häufige Fragen
Wie erhalte ich die Tippgeberprovision?
Zunächst überprüfen wir, ob die von Ihnen empfohlene Immobilie bereits veröffentlicht wurde oder uns bereits bekannt ist. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung für den Fall, dass Sie uns diesen Tipp als Erster übermittelt haben. Als nächsten Schritt kontaktieren wir den Eigentümer, ohne Sie dabei als Tippgeber zu nennen – außer Sie wünschen es. Kommt ein Vermittlungsauftrag zustande und wir verkaufen die Immobilie erfolgreich, so erhalten Sie die Tippgeberprovision in bar oder per Überweisung.
Bestehen für mich als Tippgeber auch Risiken?
Nein, es entstehen für Sie weder weitere Verpflichtungen noch Haftungsrisiken, Sie sind nicht in den Verkaufsprozess eingebunden – außer Sie möchten es. Diskretion ist uns äußerst wichtig: Wir erwähnen Sie als Tippgeber gegenüber den Verkäufern nur, wenn Sie dies wünschen.
Kann ich Ihnen jederzeit einen Tipp geben?
Als Tippgeber stehen Sie in keinem festen Auftragsverhältnis mit uns. Sie können uns jederzeit kontaktieren, sobald Sie von einer Verkaufsgelegenheit erfahren. Egal ob Sie berufstätig oder nicht berufstätig, angestellt oder selbstständig sind: Ein Anruf oder eine kurze Nachricht an uns genügt. Wir überprüfen Ihre Empfehlung sofort und vereinbaren die Prämie schriftlich mit Ihnen.