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Häufige Fragen

Das errechnete Ergebnis ist eine erste Markt­wert­ein­schätzung Ihrer Immobilie aufgrund der von Ihnen einge­ge­benen Eckdaten. Die Genau­igkeit der Bewertung hängt vom Immobi­li­entyp und der Lage ab. Grund­sätzlich ist das Ergebnis bei Wohnungen in städti­schen Gebieten genauer, da hier viele Verkaufs­zahlen ähnlicher Immobilien bekannt sind. In ländlichen Regionen sind oft weniger Vergleichs­werte vorhanden, was das Ergebnis verfäl­schen kann. Bei Häusern haben Faktoren wie Bauweise, Ausstattung oder Grund­stücksform einen großen Einfluss auf das Bewer­tungs­er­gebnis. Der Wert eines Grund­stücks ist sehr stark von der Erschließung und möglichen Bebauung abhängig. Es gibt aber auch noch weitere Aspekte, die den Verkaufs­preis wesentlich beein­flussen können. Dazu zählen beispiels­weise grund­bü­cher­liche Lasten, ob die Immobilie vermietet ist, die Raumauf­teilung usw. Für eine exakte Wertermittlung empfehlen wir Ihnen aus diesen Gründen die Kontakt­auf­nahme mit einem profes­sio­nellen und erfah­renen Immobi­li­en­makler. Im Zuge einer Vor-Ort-Besich­tigung kann dieser auf besondere Gegeben­heiten und Ihre indivi­duelle Situation eingehen. Jetzt kostenfrei beraten lassen.

Die Online-Immobi­li­en­be­wertung liefert Ihnen eine erste Orien­tierung eines möglichen Verkaufs­preises Ihrer Immobilie. Sie hat somit keinen verbind­lichen Charakter, wie es bei einem Sachver­stän­di­gen­gut­achten der Fall ist. Für eine exakte Bewertung Ihres Eigentums sind viele weitere und oft sehr indivi­duelle Faktoren entscheidend, die in einer Schnell­be­wertung online nicht erfasst werden können. Dazu zählen beispiels­weise das Ausbau­po­tenzial der Immobilie, der Zustand des Gartens, Zeitdruck beim Immobi­li­en­verkauf, grund­bü­cher­liche Lasten usw. Aus diesen Gründen empfehlen wir ein persön­liches Gespräch mit einem kompe­tenten Immobi­li­en­ex­perten aus Ihrer Region. Dieser ermittelt auf Basis seiner lokalen Markt­kenntnis den genauen Wert Ihres Eigentums und berück­sichtigt dabei auch indivi­duelle und oft sehr persön­liche, verkaufs­ent­schei­dende Aspekte. Sollten Sie ein Sachver­stän­di­gen­gut­achten benötigen – beispiels­weise im Zuge einer Verlas­sen­schaft oder Finan­zierung – ist ein hierfür zerti­fi­zierter Immobi­li­en­makler als Ansprech­partner die erste Wahl. Kosten­freie Erstbe­sich­tigung verein­baren.

Welcher Verkaufs­preis tatsächlich für eine Immobilie erzielt wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Bei Wohnim­mo­bilien zählt die Lage und somit das Wohnumfeld zu den wichtigsten Aspekten. Ebenso spielen die Größe, das Baujahr, der Erhal­tungs­zu­stand und die Ausstattung, die Raumauf­teilung sowie auch die Art der Immobilie (z.B. Villa oder Reihenhaus) eine zentrale Rolle. Weiters ist relevant, ob beispiels­weise Räume zusam­men­gelegt, Dachböden ausgebaut oder Terrassen erweitert werden können. Vor allem bei Grund­stücken spielt auch die mögliche Bebau­barkeit für die Bewertung eine wesent­liche Rolle.

Sehr wichtig bei der Bestimmung des Immobi­li­en­wertes sind auch grund­bü­cher­liche Geldlasten, aushaf­tende Sanie­rungs­dar­lehen, Servitute, Wohnrechte, bestehende Mietver­träge usw. Weites hat die richtige Vermark­tungs­stra­tegie einen maßgeb­lichen Einfluss auf den maximal erziel­baren Verkaufs­preis. So wird auch die schönste Immobilie unter Wert verkauft, wenn mit schlechten Fotos und Texten geworben wird und poten­zielle Käufer sich daher gar nicht erst auf ein Inserat melden. Viele weitere Tipps rund um die Immobi­li­en­be­wertung und einen gelun­genen Verkauf erhalten Sie in unserem Ratgeber kostenfrei zum Download.

Die Bewertung eines Zinshauses erfolgt meistens nach dem Ertrags­wert­ver­fahren. Verein­facht ausge­drückt bedeutet dies, dass die regel­mä­ßigen Mietein­nahmen mit den Ausgaben, wie Betriebs­kosten oder Repara­turen, gegen­ge­rechnet und mithilfe eines Kapita­li­sie­rungs­faktors der Ertragswert des Zinshauses ermittelt wird. Wesentlich ist auch die Anzahl befris­teter und unbefris­teter Mietver­träge. Neben dem Ertragswert spielen noch zahlreiche weitere Aspekte bei der Bewertung eine Rolle. Hierzu zählen neben dem Erhal­tungs­zu­stand auch das Potenzial einer möglichen Aufsto­ckung oder eines Dachge­schoß­ausbaus, für ein nachträg­liches Anbringen von Balkonen und Aufzügen oder die Schaffung von Stell­platz­mög­lich­keiten. Ebenso beein­flussen städte­bau­liche und plane­rische Vorgaben im Zuge einer Aufsto­ckung oder eines Neubaus den Wert der Liegen­schaft ganz wesentlich. Für die vollum­fäng­liche Bewertung eines Zinshauses empfehlen wir Ihnen die Kontakt­auf­nahme mit einem darauf spezia­li­sierten Immobi­li­en­makler. Kosten­freie Erstbe­ratung mit unseren Zinshaus­profis verein­baren.

Sei es ein großzü­giges Penthouse, eine Stadt­villa in Vorzugslage, eine Seelie­gen­schaft, ein exklu­sives Alpen­chalet oder ein Schloss: Die Bewertung von Luxus­im­mo­bilien hält sich an keine Maßstäbe und ist zumeist mit den sehr persön­lichen Vorlieben der poten­zi­ellen Käufer­schicht verbunden. Zusam­men­fassend lässt sich sagen, dass Liegen­schaften im Luxus­segment anhand vergleich­barer Luxus­ob­jekte bewertet werden, wobei Aspekte wie die indivi­duelle Einzellage und Aussicht, die Exklu­si­vität der Ausstattung und Einrichtung sowie die Großzü­gigkeit der Archi­tektur, Zufahrt und Parkmög­lich­keiten usw. bewer­tungs­re­le­vante Kenngrößen darstellen. Für Luxus­im­mo­bilien werden Liebha­ber­preise bezahlt, die sich nach den zumeist sehr indivi­du­ellen Vorlieben einer sehr kleinen Käufer­kli­entel richten. Da der Verkauf zumeist diskret erfolgen soll, empfehlen wir die Bewertung einer Luxus­im­mo­bilie durch einen darauf spezia­li­sierten, vertrau­ens­vollen Immobi­li­en­makler aus der Region. Sehr gerne empfehlen wir Ihnen hierzu einen Experten aus unserem bundes­weiten Makler­netzwerk.

Der schnelle Sprung ins kühle Nass, die Seerunde mit dem eigenen Motorboot, der Genuss des abend­lichen Sonnen­un­ter­gangs vom privaten Ufer aus – Seeim­mo­bilien sind purer Luxus und erfreuen sich ungebro­chener Beliebtheit. Seelie­gen­schaften werden zumeist in diskretem Rahmen und zu Liebha­ber­preisen verkauft. Wie bei den meisten Immobilien im Luxus­segment, richten sich die erziel­baren Verkaufs­preise nach den sehr indivi­du­ellen Vorlieben einer kleinen Käufer­schicht. Hier zählen vor allem das Umfeld und die diskrete Lage, die Aussicht, Uferlänge und Stegfläche, Motor­boot­lie­ge­plätze, Parkmög­lich­keiten sowie eine reprä­sen­tative Innen- und Außen­ar­chi­tektur und die Exklu­si­vität von Ausstattung und Einrichtung. Ein Verkauf wird zumeist Off-Market und somit unter Ausschluss der Öffent­lichkeit angestrebt. Dazu empfehlen wir die Beauf­tragung eines mit diesem Segment vertrauten Immobi­li­en­maklers aus der jewei­ligen Region. Verein­baren Sie ein kosten­freies Erstge­spräch mit einem auf Seeim­mo­bilien spezia­li­sierten Makler aus unserem bundesweit tätigen Makler­netzwerk.

Sie besitzen eine Ferien­im­mo­bilie und überlegen einen Verkauf? Die Bewertung von Ferien­im­mo­bilien richtet sich maßgeblich nach der Nutzungsart. Wurde die Ferien­im­mo­bilie bisher an Gäste vermietet und erzielt regel­mäßig Einkünfte? Dann kommt eine Bewertung nach dem Ertrags­wert­ver­fahren in Frage. Hierbei werden die Mietein­nahmen mit den Ausgaben, wie Betriebs­kosten oder Repara­turen, gegen­ge­rechnet und der Ertragswert der Ferien­im­mo­bilie mittels Kapita­li­sie­rungs­faktor ermittelt. Neben dem Ertragswert spielen noch zahlreiche weitere Aspekte bei der Bewertung eine Rolle, wie beispiels­weise der Erhal­tungs­zu­stand, das Ausbau­po­tenzial, die Anzahl wieder­keh­render Stamm­gäste und das Ranking auf Buchungs­por­talen.

Wenn die Ferien­im­mo­bilie haupt­sächlich für die Eigen­nutzung in Frage kommt, kann die Bewertung anhand von Trans­ak­tionen vergleich­barer Objekte in der Umgebung erfolgen. Alter­nativ kommt auch das Sachwert­ver­fahren zur Anwendung, bei dem das Grund­stück und die Bausub­stanz separat bewertet werden. Für eine kosten­freie Erstaus­kunft zur Bewertung einer Ferien­im­mo­bilie stehen Ihnen unsere zerti­fi­zierten Immobi­li­en­makler sehr gerne zur Verfügung. Kosten­freie Erstaus­kunft hier anfordern ->

Nach Erhalt der kosten­freien Markt­wert­ein­schätzung haben Sie eine erste Orien­tierung, welchen voraus­sicht­lichen Verkaufs­preis Ihre Immobilie am Markt erzielen könnte. Der Immobi­li­enwert hängt jedoch noch von zahlreichen weiteren Parametern ab, die in einer Immobi­li­en­be­wertung online nicht berück­sichtigt werden können. Dazu zählen beispiels­weise das Ausbau- und Umbau­po­tenzial Ihrer Immobilie, die Raumauf­teilung, grund­bü­cher­liche Lasten oder Wohnrechte, Servitute, aufrechte Mietver­hält­nisse sowie Ihre persön­liche und zeitliche Verkaufs­si­tuation. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, empfehlen wir Ihnen eine profes­sio­nelle Beratung durch einen quali­fi­zierten Immobi­li­en­ex­perten. Dieser berät Sie indivi­duell und steht Ihnen mit seiner langjäh­rigen Erfahrung am regio­nalen Immobi­li­en­markt beratend zur Seite. Durch eine vor Ort durch­ge­führte Immobi­li­en­be­wertung kann der Marktwert Ihrer Immobilie realis­tisch ermittelt werden, da der Immobi­li­en­makler alle relevanten Aspekte berück­sichtigt. Kosten­freie Erstbe­ratung hier anfordern ->

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